AGB der carbon-connect AG

Vorbemerkungen

Die carbon-connect AG (nachfolgend carbon-connect genannt) engagiert sich weltweit für den Klimaschutz durch Beratung und Kompensation von Treibhausgasemissionen mit hochwertigen Klimaschutzprojekten. Alle Klimaschutzprojekte entsprechen international anerkannten Qualitätsstandards (CDM, Gold Standard, CER & VCS (Verified Emissions Reduction). Dabei gehen im Verkehr mit Dritten diese AGB's denjenigen von Vertragspartnern vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Definitionen

CDM (Clean Development Mechanism): Der CDM ist ein vom Kyoto-Protokoll vorgesehener Mechanismus, der es den Industrieländern ermöglicht, einen Teil ihrer vereinbarten Treibhausgasreduktionsziele durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu erreichen. Auch dient der CDM dazu, Entwicklungsländer auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.

CER (Certificate Emission Reduction): Zertifikate von Emissionsreduktionen, die nach den Kriterien des CDM ausgestellt werden.

VER (Verified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen; carbon-connect wählt bei VER's, wenn möglich, den VZS- oder Goldstandard.

Goldstandard: Der Goldstandard ist ein von über 60 Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen entwickeltes best-practice label, welches nur an Klimaschutzprojekte verliehen wird, welche einen hohen, ökologischen und sozialen Nutzen sowie langfristige, wirksame, nachweisbare und additionelle Emissionsreduktionen erbringen.

VCS (Verified Carbon Standard): Mit dem Verified Carbon Standard können Klimaschutzprojekte realisiert werden, welche Zertifikate generieren, die auf dem freien Markt gehandelt werden können. Solche Projekte müssen zunächst eine Validierung durchlaufen, um registriert werden zu können; die effektiven Emissionseinsparungen müssen dann ex-post verifiziert werden.

Vintage: Verifizierunsperiode.

Tätigkeiten/Leistungen der carbon-connect

Der Kunde erhält entweder als Privatkunde oder als Firmenkunde Leistungen, welche eine CO2-neutralisierende Wirkung entfalten aufgrund folgender Tätigkeiten: Klimaneutralisierung, Nachhaltigkeitsberatung, Erstellung von Ökobilanzen, CO2-Carbon-Footprint (Corporate Carbon Footprint) und CO2-Bilanzen, Klimaschutzprojekte und Neutralisierungen, z.B. durch Klimavignette: klimaneutrale Firma, klimaneutrales Auto, klimaneutrales Produkt, klimaneutraler Event und Speziallösungen. Bei Klimakompensationen wird carbon-connect nach Zahlungseingang die entsprechende Menge an CO2-Zertifikaten erwerben und Stilllegen bzw. Löschen (spätestens 24 Monate nach Bezahlung des Kompensationsbeitrages).

Im Falle von Verzögerungen oder Mindergenerierung von Emissionsreduktionen in den ausgewählten Projekten gewährleistet carbon-connect Ersatz:

  1. Durch Zertifikate derselben Vintage und derselben Qualität in einem anderen Projekt oder
  2. durch Zertifikate in den ausgewählten Projekten aus einer späteren Vintage oder
  3. durch Zertifikate mit späterer Vintage derselben Qualität in einem anderen Projekt.

carbon-connect und ihre Partner oder Dienstleistungserbringer haften nicht für die Nichterfüllung einer der vertraglich vereinbarten Klauseln, wenn diese auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ausserhalb ihrer Kontrolle liegt. Entsprechendes gilt auch, wenn ein Partner/Projektpartner von carbon-connect aus gleichen Umständen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

Die Webseite von carbon-connect enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb besteht für die Links, wie auch deren Inhalt, keinerlei Haftung von carbon-connect. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten ausschliesslich verantwortlich. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

carbon-connect hat den Designschutz für ihre Logos und Labels angemeldet. Der Vertragspartner respektiert dies und anerkennt das ausschliessliche geistige Eigentum an den Produkten und Dienstleistungen von carbon-connect. Er verpflichtet sich, diese Rechte nicht anzugreifen und alles zu unterlassen, was eine Verwässerung derselben bewirken könnte.

carbon-connect räumt ihren Kunden das Recht ein, die Vertragsbeziehung zu ihr Dritten bekannt zu geben und die eigene Unterstützung der carbon-connect Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsberatung in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Website, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden und dabei die Marke carbon-connect und die Logos bzw. Vignetten gemäss diesen AGB's während der Dauer eines Vertrages und in dessen Rahmen unverändert zu verwenden.

Stellung des Kunden

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Mitwirkungsleistungen, welche zur Vertragserfüllung durch carbon-connect erforderlich sind (z.B. Bereitstellung von Daten, Zurverfügungstellung von Unterlagen, Benennung von Ansprechpartnern etc.), zeitgerecht und unentgeltlich zu erbringen. Er garantiert die Korrektheit und Vollständigkeit der bekannt gegebenen Daten. carbon-connect behandelt diese Daten und Informationen als vertraulich. Sie kann jedoch diese Daten in verarbeiteter oder abgeleiteter Form für statistische, wissenschaftliche oder werbliche Zwecke weiterverwenden.

Jede Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt rein netto zur Zahlung geschuldet. Der Rechnungsbetrag versteht sich bei Klimaneutralisierung inkl. Mehrwertsteuer (MWSt); in den übrigen Fällen ist die MWSt zusätzlich geschuldet. Der Rechnungsbetrag lautet auf CHF oder Euro und ist in der entsprechenden Währung entweder durch Bankzahlung oder Kreditkartenzahlung zu entrichten. carbon-connect kann die Rechnungen z.B. im Rahmen des Factoring abtreten, wobei dies dem Kunden mitgeteilt wird.

carbon-connect haftet für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere haftet carbon-connect nicht für falsche Angaben von Zertifikate-Anbietern bzw. Zertifikate-Registern, noch für sonstige, nicht in ihrem Einflussbereich stehenden Handlungen oder Unterlassungen von diesen, welche beim Kunden zu Schäden führen könnten.

Vertragsbeginn/Rücktrittsrecht/automatische Verlängerung

Der Vertrag beginnt sowohl für Firmenkunden wie für Privatkunden mit Unterzeichnung, bei Klimaneutralisierung (z.B. Klimapilot/www.climatepilot.com) mit Kauf der Klimavignette und ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Abonnement wird automatisch um ein Jahr verlängert, sofern es nicht spätestens 10 Tage vor Ablauf des Vertragsjahres gekündigt wird. Die Kündigung ist empfangsbedürftig und hat mittels Brief oder e-Mail an info@carbon-connect.ch zu erfolgen.

Schlussbestimmungen

Die AGB's und darauf basierende Verträge unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit AGB oder einem zusätzlichen Vertrag sind die Gerichte am Sitz der carbon-connect zuständig. carbon-connect steht es jedoch frei, ihre Ansprüche vor anderen Gerichten in der Schweiz oder im Ausland geltend zu machen.

Stand November 2017