Stromsparen in der Küche: Mikrowelle für kleine Mengen

Kleine Mengen in der Mikrowelle erhitzen und gegenüber dem Herd Energie sparen. Weitere Energiespartipps finden Sie hier.

Stromsparen in der Küche: Mikrowelle für kleine Mengen

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Die Mikrowelle benötigt weniger Energie.
  • Es ist kein Vorheizen notwendig.
  • Die Speisen sind schneller fertig.

So geht’s:

  1. Kleine Mengen bis 400 Gramm in die Mikrowelle.
  2. Gar- oder Aufwärmfunktion einstellen.
  3. Mikrowelle nach Gebrauch ausschalten.

So lieber nicht:

  1. Festtagstruthahn in der Mikrowelle zubereiten.
  2. Kleine Mengen auf dem Herd oder im Backofen erhitzen.
  3. Mikrowelle nach Gebrauch im Standby-Modus lassen.

Ihr Sparpotential

Wenn Sie die Mikrowelle richtig zu nutzen wissen, können Sie gerade in kleinen und Single-Haushalten fortan eine Menge Energie und Stromkosten einsparen. Denn Mengen bis 400 Gramm sind so nicht nur schneller zubereitet, sondern auch mit einem deutlich geringeren Energieverbrauch. Wie gering? Eine Mikrowelle verbraucht bis zu 30 Prozent weniger Strom.

Moderne Mikrowellen können Gerichte nicht nur erhitzen, sie haben häufig auch eine Garfunktion oder können bereits Kartoffeln kochen. Und das bei einem vergleichsweise geringen Anschaffungspreis. Doch wussten Sie, dass Sie bei der richtigen Nutzung der Mikrowelle auch viel Energie sparen können? Um 250 Gramm Kartoffeln zu kochen, verbrauchen Sie dadurch 30 Prozent weniger Strom als mit dem Elektroherd. Greifen Sie deshalb in Zukunft bei kleinen Mengen von bis zu 400 Gramm lieber zur Mikrowelle als zu Herd und Backofen. Damit schonen Sie nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch die Umwelt. Und immer daran denken: Nach dem Gebrauch der Mikrowelle den Stecker ziehen. Denn auch die Standby-Funktion ist ja bekanntlich ein unnötiger Stromfresser.

Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck können Sie über den unten stehenden Link berechnen und durch die Unterstützung eines Klimaschutzprojekts kompensieren.

Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz, finden Sie über den zweiten bereitgestellten Link.