"Nicht-Anhang-B-Länder" bezieht sich auf Länder, die nicht in Anhang B des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) aufgeführt sind. Bei den Anhang-B-Ländern handelt es sich um Industrienationen, die sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls, einer rechtsverbindlichen Vereinbarung des UNFCCC, zur Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet haben. Nicht-Anhang-B-Länder, die oft als "Entwicklungsländer" bezeichnet werden, haben im Rahmen des Kyoto-Protokolls keine rechtsverbindlichen Emissionsreduktionsziele.
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