FLAG-Richtlinien der SBTi

Lebensmittel- und Getränkeindustrie, Modebranche und Sektoren mit intensiver Flächennutzung müssen gemäss FLAG-SBT vorgehen.

FLAG-Richtlinien der SBTi
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
14/11/2024

SBTi-Bestimmungen für den FLAG-Sektor

Die neuen Science Based Targets Initiative (SBTi) Richtlinien bieten für die Lebensmittel- und Getränkeindustrie, die Modebranche und alle Sektoren mit intensiver Flächennutzung eine standardisierte Methode, wissenschaftsbasierte Ziele (SBTs) festzulegen. In Anbetracht der Tatsache, dass fast ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen auf den FLAG-Sektor (Forest, Land and Agriculture, FLAG) zurückzuführen ist, helfen diese Richtlinien Unternehmen, ihre Emissionsziele präziser zu definieren und die Dekarbonisierung voranzutreiben.

Für Unternehmen mit signifikanten FLAG-Emissionen ist es nun verpflichtend, ein wissenschaftsbasiertes FLAG-Ziel (FLAG-SBT) zu formulieren. Hier eine Zusammenfassung und Orientierungshilfe für Firmen, die nach SBTi-Bestimmungen für den FLAG-Sektor vorgehen müssen.

Warum sind die FLAG-Richtlinien der SBTi wichtig?

Separater Absenkpfad: Der FLAG-Sektor verursacht aktuell fast 25 % der globalen Emissionen. Da FLAG-Emissionen niemals vollständig eliminiert werden können, ist der Reduktionspfad für diesen Bereich weniger ambitioniert als für Emissionen aus Industrie und Energienutzung: Bis 2030 sollen die Emissionen um 30 % gesenkt werden, bis 2050 um 72 %. Die FLAG-Richtlinien der SBTi bieten sowohl sektorale Pfade für Unternehmen mit vielfältigen FLAG-Emissionen als auch 11 rohstoffspezifische Leitlinien, die unter anderem Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch, Milchprodukte, Mais, Weizen, Reis, Soja, Palmöl, Leder sowie Holz und Holzfasern abdecken.

Unternehmen im FLAG-Sektor können nun gezielte Anstrengungen unternehmen, um ihre Emissionen entsprechend den Vorgaben des 1,5 °C-Ziels zu reduzieren. Die FLAG-Richtlinien schaffen dafür die nötigen Standards und Methoden, die bisher fehlten.

FLAG-Richtlinien ermöglichen es Unternehmen, Klimastrategien zu entwickeln, die speziell auf ihre Tätigkeitsbereiche abgestimmt sind. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Umsetzung.

Wesentliche Informationen über die FLAG-Richtlinien der SBTi

FLAG-SBTs: Diese Ziele decken die Emissionen aus der Forst-, Land- und Agrarwirtschaft ab, einschliesslich CO2 aus Landnutzungsänderungen und Emissionen aus landwirtschaftlichen Aktivitäten wie N2O und CH4.

CO2-Senken können angerechnet werden: Folgende Massnahmen können in die FLAG-Bilanz einbezogen werden, wenn sie auf dem eigenen Land umgesetzt, verifiziert und langfristig überwacht werden. Beispiele für Senkenmassnahmen sind Aufforstung, Agroforstsysteme und nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmethoden, die den Humusaufbau fördern.

Sektorale und rohstoffspezifische Pfade: Die FLAG-Richtlinien bieten sektorale und spezifische Zielvorgaben für Rohstoffe wie Rindfleisch, Milchprodukte, Soja und Palmöl. Unternehmen können diesen sektorübergreifenden Ansatz an ihre spezifischen Bedürfnisse anpassen.

Emissionen „bis zum Hoftor“: Ein FLAG-Ziel bezieht sich auf Emissionen, die bis zum Verlassen des landwirtschaftlichen Betriebs anfallen. Emissionen danach werden als Nicht-FLAG-Emissionen klassifiziert.

Entwaldung bis 2025 stoppen: Unternehmen müssen sich verpflichten, ab 2025 Entwaldung in allen Bereichen zu vermeiden und ihre Fortschritte öffentlich zugänglich machen.

FLAG-SBTs eines Unternehmens umfassen sowohl die Emissionsreduktion als auch die Emissionsbindung – ein entscheidender Unterschied zu Nicht-FLAG-SBTs. Dies bedeutet, dass Senken in gewissem Umfang als Instrument zur Zielerreichung angerechnet werden können.  

Die FLAG-Richtlinien der SBTi sind besonders relevant für Unternehmen, die mehr als 20 % ihrer Emissionen in Scope 1, 2 und 3 im FLAG-Sektor verzeichnen und sich aktiv in der Umsetzung ambitionierter Klimaziele engagieren möchten. Auch die Schweizer Landwirtschaftspolitik hat mit der 2023 beschlossenen «Klimastrategie Landwirtschaft» klare Reduktionsziele festgelegt: Bis 2050 sollen die Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft um 40 % reduziert werden, während der Selbstversorgungsgrad bei 50 % gehalten werden soll.

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