Erläuterungen zu SBTi und Netto-Null

Erläuterungen und Hilfestellung zu SBTi (Science Based Targets Initiative), Absenkpfad, Zielsezung und 1,5 Grad Ziel.

Erläuterungen zu SBTi und Netto-Null
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
14/11/2024

Mit Science Based Targets Initiative (SBTi) Netto-Null erreichen

Die Science Based Targets Initiative (SBTi) ist eine gemeinsame Initiative des WRI, UN Global Compact, WWF und dem CDP und unterstützt die Wirtschaft dabei, ihre CO2-Reduktionsziele gemäss dem Übereinkommen von Paris (1,5 Grad Ziel) auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen. Wissenschaftlich fundierte Ziele zur Emissionsreduktion stehen in Einklang mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Klimastandards. Dabei umfasst die Zielsetzung sowohl direkte Emissionen des Unternehmens als auch indirekte Emissionsquellen wie Energieversorger und Lieferketten.  

Die Science Based Targets Initiative (SBTi):

  • Entwickelt und fördert Best Practices zur Emissionsreduktion und zur Festlegung von Netto-Null-Zielen im Einklang mit der Klimawissenschaft.
  • Bietet Unternehmen, die sich an wissenschaftlich fundierten Klimazielen orientieren, technische Unterstützung und Expertenressourcen, um Ziele entsprechend den neuesten klimawissenschaftlichen Erkenntnissen festzulegen.

Was sind wissenschaftsbasierte Ziele (SBTs)?

Wissenschaftsbasierte Zielvorgaben bieten Unternehmen und Finanzinstitutionen einen klar definierten Fahrplan zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Sie helfen, die schwerwiegendsten Folgen des Klimawandels zu mildern und unterstützen gleichzeitig ein nachhaltiges Unternehmenswachstum. Zielvorgaben müssen im Einklang mit den neusten Erkenntnissen der Klimawissenschaft stehen, nur dann gelten diese als wissenschaftlich.

Um das Netto-Null zu erreichen sind schnelle und starke CO2-Reduktionsmassnahmen nötig, bis 2030 müssen CO2-Emissionen halbiert werden (Basisjahr 2018) und bis spätestens 2050 muss Netto-Null erreicht werden.

Unternehmen müssen alle relevanten und signifikanten Aktivitäten und CO2-Quellen berücksichtigen.

Kurz- und langfristige Ziele

Science Based Targets unterscheidet zwischen kurzfristigen und langfristigen Zielen:

Kurzfristige Ziele umfassen einen Zeitraum der kommenden 5 bis 10 Jahre. Langfristige Ziele definieren den Zeitraum, in welchem Zieljahr ein Unternehmen Netto-Null erreichen will. Langfristige Ziele müssen zwingen auch immer kurzfristige Ziele haben.

Zielsetzung (Scope 1 und Scope 2)

Bei der Zielsetzung von kurzfristen Zielen wird zwischen dem absoluten und sektorenspezifischen Reduktionszielen unterschieden.

Im Anschluss wird, ausgehend vom gewählten Basisjahr berechnet, wie hoch die Emissionsreduktion bzw. wie hoch die Emissionen des Unternehmens im Zieljahr maximal sein dürfen. Zielwerte sind absolut, auch wenn ein Unternehmen wächst.

Absolute Reduktionsziele

Absolute Reduktionsziele basieren auf der Strategie, dass alle Unternehmen ihre CO2-Emissionen bis 2030 (Zieljahr) halbieren und bis spätestens 2050 Netto-Null erreichen. Dies ausgehend vom Basisjahr. Um das Zwischenziel der Halbierung bis 2030 zu erreichen, ist eine jährliche Absenkung von 4,2 % nötig. Beginnt ein Unternehmen später als 2018 mit dem Absenkpfad, erhöht sich die prozentuale Reduktion pro Jahr. Je später ein Unternehmen eine CO2-Absenkstrategie einführt, je steiler und teurer wird der entsprechende Absenkpfad.

Absolute Reduktionsziele

Sektorenspezifische Ziele

SBTi bietet für die wichtigsten Sektoren, sektorenspezifische Absenkpfade. Bei sektorenspezifischen Absenkpfaden handelt es sich um «Intensitätsziele». Das heisst, CO2-Emissionen werden in Relation zu einer Bezugsgrösse gesetzt, beispielsweise Tonnen CO2 pro Tonne Stahl. Derzeit können Unternehmen in allen Sektoren ausser dem fossilen Brennstoffsektor wissenschaftsbasierte Ziele mithilfe unserer sektorübergreifenden Methoden festlegen. SBTi entwickelt auch branchenspezifische Leitlinien für Unternehmen mit hohen CO2-Emissionen. Folgende Industrien verfügen über sektorenspezifische Ziele (Stand Oktober, 2024):

KMU und SBTi

Schätzungen zufolge machen KMU etwa 90 % aller Unternehmen und 50 % der Arbeitsplätze weltweit aus. Als KMU gelten unabhängiges Unternehmen ohne Tochtergesellschaft mit weniger als 250 Mitarbeiter und sind keine Finanzinstitute (FIs) oder Öl- und Gasunternehmen (O&G). Scope 1 und Scope 2 Emissionen dürfen zusammen nicht 10'000 Tonnen übersteigen.

KMU haben zwei Optionen zur Zielsetzung

Kurzfristige Ziele

Die Science-Based-Targets Initiative (SBTi) ermutigt KMU, wissenschaftsbasierte, kurzfristige Ziele für die absolute Reduktion der Treibhausgasemissionen in den Bereichen Scopes 1 und 2 bis zum Jahr 2030, ausgehend von einem festgelegten Basisjahr, festzulegen. KMU müssen keine Ziele für Scope-3-Emissionen formulieren. Stattdessen müssen sie sich dazu verpflichten, ihre Scope-3-Emissionen zu messen und zu reduzieren, was ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Treibhausgasreduktion darstellt.

SBTi legt klare Anforderungen fest, wann ein Unternehmen als Netto-Null gilt:

  • Die Emissionen müssen bis spätestens 2050 im Vergleich zum Basisjahr um mindestens 90 % reduziert werden (in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft genügt eine Reduktion von 72 %).
  • Restemissionen müssen durch negative Emissionen ausgeglichen werden. Anerkannt werden nur Methoden, die CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre entfernen.
  • Das Ziel muss die gesamte Wertschöpfungskette umfassen, einschliesslich vor- und nachgelagerter Emissionen (Scope 3).
  • Die SBTi akzeptiert keine Kompensationszertifikate.
  • "Insetting" ist ebenfalls nicht zulässig.
  • Mit welchen Massnahmen sich die Ziele erreichen lassen, bestimmt jedes Unternehmen individuell. SBTi macht diesbezüglich keine Vorgaben.

Teilnahme an der SBTi

Die Science Based Targets initiative (SBTi) lädt grundsätzlich Finanzinstitute sowie Unternehmen aus allen Sektoren und von jeder Grösse zur Teilnahme ein, wobei der Fokus insbesondere auf emissionsintensiven Branchen liegt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben die Möglichkeit, durch eine vereinfachte Validierung ihrer kurzfristigen und Netto-Null-Ziele beizutreten. Die Festlegung der Ziele erfolgt in fünf Schritten:

  1. Einreichung eines Verpflichtungsschreibens zur Teilnahmebestätigung
  2. Entwicklung eines Ziels gemäß den SBTi-Standards
  3. Einreichung des Ziels zur Validierung durch die SBTi
  4. Veröffentlichung des Ziels zur Information der Öffentlichkeit und relevanter Interessengruppen
  5. Jährliche Offenlegung des Fortschritts zur Zielerreichung

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