Absenkpfad nach SBTi

Klimastrategie und Absenkpfad gemäss SBTi (Science Based Targets Initiative), Definition Basisjahr, Zielsetzung mit Absenkpfad für KMU.

Absenkpfad nach SBTi
Kategorie
Net Zero
Letztes Update
28/7/2024

Zielsetzung, Absenkpfad nach SBTi (Science Based Target Initiative)

Ausgangspunkt für jede Klimastrategie und Absenkpfad ist immer die CO2-Bilanz. carbon-connect AG berechnet CO2-Bilanzen gemäss Greenhouse Gas Protocol. Die Berechnung findet über die gesamte Wertschöpfungskette statt (Scope 1, Scope 2 und Scope 3). Unternehmen sollten grundsätzlich alle Aktivitäten in ihren Bilanzen erfassen, die wesentlich zu ihren Scope-3-Emissionen beitragen. Es ist ratsam, zunächst eine allgemeine Übersicht der bedeutendsten Emissionsquellen zu erstellen, dies kann mittels einer Wesentlichkeitsanalyse gemacht werden. Die CO2-Bilanz sollte schrittweise und besserer Datenqualität ergänzt werden.

Kurz- und langfristige Ziele

SBTi differenziert zwischen Zielen für kurze und lange Zeiträume:

  1. Kurzfristige Ziele betreffen einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren.
  2. Langfristige Ziele, oft als «Netto-Null-Ziele» bezeichnet, legt fest bis wann ein Unternehmen Netto-Null erreichen möchte, Netto-Null muss bis spätestens 2050 erreicht werden.

Unter SBTi hat jedes Unternehmen die Möglichkeit in einem ersten Schritt nur kurzfristige Ziele zu setzen. Es kann auch direkt ein Netto-Null-Ziel definieren aber nie, ohne vorher kurzfristige Ziele festgelegt zu haben.

Zielsetzung Scope 1, Scope 2 und Scope 3

KMU sind nicht verpflichtet Reduktionsziele für Scope 3 festzulegen, Grossunternehmen allerdings müssen auch für Scope 3 entsprechende Ziele definieren und einen Absenkpfad aufzeigen. Oft verursachen Scope 3 Emissionen (vor- und nachgelagerte CO2-Emissionen können für 70 bis 90 % des CO2-Fussabdrucks ausmachen), daher ist die Betrachtung über die gesamte Wertschöpfungskette dringend geboten.

Bei den kurzfristigen Zielen (Scope 1 und Scope 2) sind Ziele für 5 bis 10 Jahre zu setzen. Hierbei gibt es zwei mögliche Ansätze:

  1. absolute Reduktionsziele
  2. sektorenspezifische Reduktionsziele

Wenn entsprechende sektorenspezifische Reduktionsziele existieren, sind diese den absoluten Reduktionszielen vorzuziehen.

Absolute Reduktionsziele

Der einfachste Absenkpfad geht davon aus, dass alle Unternehmen ihre Emissionen zwischen 2018 (Basisjahr) und 2030 (Zieljahr) halbieren und bis spätestens 2050 Netto-Null erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Emissionen von 2018 bis 2030 jährlich um 4,2% des Ausgangswerts (Basisjahr) gesenkt werden. Je später ein Unternehmen einen Reduktionsplan ausarbeitet, je höher wird die entsprechende Reduktion in Prozenten sein.

Sektorspezifische Ziele

Der absolute Absenkpfad berücksichtigt keine Unterschiede zwischen verschiedenen Sektoren. SBTi hat für viele wichtige Sektoren sektorenspezifische Absenkpfade definiert. Hierbei handelt es sich immer um Intensitätsziele, das heisst CO2-Emissionen werden in Relation zu einer Bezugsgrösse gesetzte. Beispielsweise T. CO2-eq pro Tonne produziertem Stahl. Unter anderem (nicht abschliessend, Stand Juli 2024) existieren für folgende Industrien Sektorspezifische Ziele:

  • Aluminiumindustrie
  • Flugindustrie
  • Chemieindustrie
  • Zementindustrie
  • Finanzbranche
  • Lebensmittelindustrie (FLAG)
  • Öl- und Gasindustrie etc.

Die Wahl des Basisjahres beeinflusst den Absenkpfad massgeblich. Wenn ein Jahr mit ungewöhnlich niedrigen Emissionen als Ausgangsjahr gewählt wird, ergibt sich daraus ein ehrgeizigerer Absenkpfad bis zum Zieljahr. Daher immer ein repräsentatives Jahr als Basisjahr definieren. Bei der Festlegung des Zieljahres geht es nur darum, über welchen Zeitraum das Ziel erreicht werden soll. Die SBTi akzeptiert hierfür Zeiträume von mindestens 5 Jahren bis maximal 10 Jahren. Wenn das Basisjahr und Zieljahr definiert ist, kann der entsprechende Absenkpfad erarbeitet werden.

SBTi legt eindeutige Kriterien für Netto-Null fest. Die Emissionen müssen im Vergleich zum Basisjahr um mindestens 90% gesenkt werden (bei Land- und Forstwirtschaft genügt eine Reduktion um 72%), spätestens bis 2050. Verbleibende Emissionen müssen durch Negativemissionen kompensiert werden, wobei nur Methoden anerkannt werden, die CO2 dauerhaft aus der Atmosphäre entfernen.

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