ESG / neuer Fokus und Überblick
Der Begriff CSR (Corporate Social Responsibility) prägte uns Anfang der Nullerjahre und gewann schnell an Bedeutung. Seit 2020 hat das Konzept von ESG eine weit höhere Bedeutung gewonnen. Das E steht für Environment (Umwelt: CO2-Fussabdruck, Resoureseverbrauch, Recycling etc.), das S für Social (Soziales: ethischen Faktoren, Umgang mit Menschen etc.) und das G für Governance (Unternehmensführung: alle Massnahmen einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung, Compliance etc.). Unternehmen haben einen erheblichen Einfluss auf die Gesellschaft, sie sind Schlüsselakteur für einen gesamtgesellschaftlichen Wandel, denn durch Marketing und ihre Produkte beeinflussen sie den Konsumenten und so zugleich ihre Lieferketten. Ein ganzheitliches Nachhaltigkeitsmanagement umfasst Massnahmen, mittels derer zum Erfolg der UN-Agenda für nachhaltige Entwicklung beigetragen werden kann (SDGs).
Am 12. Dezember 2015 wurde das Abkommen von Paris auf der UN-Klimakonferenz von Paris von allen Vertragsparteien, damals über 190 Staaten, und der Europäischen Union verabschiedet und hat zum Ziel, die vom Menschen verursachte globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius der vorindustriellen Werte zu drücken. Das Übereinkommen von Paris trat am 4. November 2016 in Kraft, nachdem 55 Staaten die mindestens 55% der globalen CO2-Emissionen verursachen, das Abkommen ratifiziert haben.
Notwendige Massnahmen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels:
2020 müssen die anthropogenen CO2-Emissionen ihren Höhepunkt erreichen und anschliessend alle 10 Jahren halbiert werden. Das bedeutet, dass die CO2-Emissionen von rund 40 Milliarden Tonnen CO2 auf 20 Milliarden Tonnen CO2 im Jahr 2030, im Jahr 2040 auf 10 Milliarden Tonnen CO2 und im Jahr 2050 auf 5 Milliarden Tonnen CO2 fallen müssen. Parallel dazu muss der Anteil an klimaneutralen Energiequellen alle fünf bis sieben Jahre verdoppelt werden. Als wichtigste Massnahmen nennt die UNEP (UN Environment Programm) den Ausbau der Solar- und Windenergie, die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Aufforstung von Wäldern und einen globalen Stopp von Abholzung.
Die „Sustainable Development Goals (SDG)” oder auf Deutsch: «nachhaltige Entwicklungsziele» wurden im Jahre 2015 von den vereinten Nationen (UN) verabschiedet und traten an die Stelle der im Jahre 2000 verabschiedeten «Millenium Development Goals». Letztere galten für die Länder des Südens und hatten zum Ziel, diesen bis 2015 Entwicklungsmöglichkeiten zu geben. So sollte primär Armut und Hunger bekämpft werden, unter anderem war aber auch die Bewahrung von Waldflächen eines der Millenniums-Ziele. 2015 wurden die SDG von der UNO mit dem Ziel verabschiedet, die Welt bis 2030 nachhaltig zu gestalten. Die 17 Ziele sollen bis 2030 global und von allen UNO-Mitgliedstaaten erreicht werden. Somit sind alle Staaten gleichermassen aufgefordert, die drängendsten Herausforderungen gemeinsam zu lösen. Die SDGs definieren, wie Armut und Hunger reduziert, Gesundheit verbessert, Gleichberechtigung ermöglicht und der Planet geschützt werden soll.
2020 wurde die Konzerninitiative vom Stimmvolk abgelehnt. Ein neues Gesetz bzw. den indirekten Gegenvorschlag verlangt von gewissen Firmen, dass von Firmen neben der finanziellen Berichterstattung auch über «nicht finanzielle Belange» Rechenschaft abgelegt werden muss. Die genaue Verordnung soll in Kürze in die Vernehmlassung geschickt werden und für Unternehmen ab 2023 in Kraft treten. Geschäftsleitungsmitglieder müssen nachvollziehbar darlegen können, wie ihr Unternehmen bis 2050 die Klimaneutralität erreichen wird. Ebenso sind diese in der Pflicht zu rapportieren, wie viel CO2-Emissionen ihr Unternehmen in einem Geschäftsjahr verursacht.
Somit ist der Verwaltungsrat direkt in der Pflicht.
Zurzeit sind rund 250 Firmen betroffen. Inwieweit dies die Zulieferer betrifft kann nur erahnt werden. Ein Unternehmen, welches unter das Gesetzt fällt, wird Lieferanten bevorzugen, welche ebenfalls Ihren CO2-Fussabdruck messen und ein Netto-Null-Ziel verfolgen. Das wird dazu führen, dass über kurz oder lang auch kleinere und mittelständige Unternehmen die gleichen Regeln anwenden müssen.
Vordergründig sind wenige Firmen betroffen. Schaut man jedoch genauer hin und spinnt den Faden weiter, ist es eine Frage der Zeit, bis diese Regeln auch kleinere und mittelständige Unternehmen betrifft, sei es als Exporteur oder Zulieferer für Firmen, die eine entsprechende Berichterstattung machen müssen. ESG ist somit nicht mehr freiwillig. Die Kriterien im Detail
E für Environment
Die erste Säule umfasst die Themenbereiche Umwelt, Schutz von Biosphäre sowie Ökosystemfunktionen und inkludiert die Verfügbarkeiten von materiellen Ressourcen. Bei der Wertschöpfungskette des Lieferantennetzwerks liegt der Fokus auf folgenden Themen:
S für Social
Die zweite Säule deckt den Themenbereich soziale Nachhaltigkeit ab und beinhaltet die Themenbereiche:
Für multinationale Unternehmen bedeutet eine Mindestanforderung, dass internationale Abkommen (z.B. UN-Menschenrechtserklärung oder Kinderarbeitsverbot) eingehalten werden.
ILO Arbeits- und Sozialstandards und OECD-Leitlinien beinhalten unter anderem folgende Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivhandlungen, Zwangsarbeit und Protokoll zur Zwangsarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgeltes, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Kinderarbeit.
G für Governance
Die dritte Säule Unternehmensführung deckt ab wie Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen verankert ist, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Massnahmen veranlasst werden und welche Ressourcen und Verantwortlichkeiten vorhanden sind. Corporate Governance ausgerichtet nach ESG schliesst folgende Punkte ein: Arbeit von Leistungs-, Aufsichts- und Verwaltungsorganen inkl. politischem Engagement und Lobbyarbeit. Folgende inhaltlichen Aspekte richten sich an börsennotierte Unternehmen, können aber grundsätzlich in jede ESG-Strategie angewendet werden:
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