EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)

CSDDD legt Sorgfaltspflichten für Firmen fest, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Menschenrechte in der Lieferkette eingehalten werden.

EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)
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Andere
Letztes Update
17/10/2024

Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD): Gewaltige Herausforderung für Unternehmen

Die Europäische Union (EU) setzt mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ein starkes Signal für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Dieses Gesetz, auch als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet, legt klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Lieferkette vermieden werden.

Was ist das CSDDD?

Das Corporate Sustainability Due Diligence Directive zielt darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen nicht nur in ihrem direkten Geschäftsbetrieb, sondern auch bei ihren Lieferanten sicherstellen, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Massnahmen zur Risikominimierung ergreifen und regelmässig Berichte darüber veröffentlichen.

Das CSDDD baut auf bestehenden Regularien auf, wie z.B. dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), erweitert jedoch den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen und verschärft die Anforderungen. Es richtet sich insbesondere an grosse Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, betrifft aber auch kleinere Unternehmen in Risikosektoren.

Warum ist das CSDDD so wichtig?

Der Klimawandel, Menschenrechtsverletzungen und unfaire Arbeitsbedingungen sind globale Herausforderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben. Die EU hat erkannt, dass Unternehmen, insbesondere global agierende, eine wichtige Rolle bei der Lösung dieser Probleme spielen können. Durch das CSDDD sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Verantwortung über den unmittelbaren Geschäftsbetrieb hinaus zu übernehmen.

Dabei zielt das Gesetz darauf ab:

  • Umweltzerstörung zu vermeiden: Unternehmen müssen sicherstellen, dass entlang ihrer Lieferketten keine gravierenden Umweltschäden verursacht werden. Grosse Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Geschäftsstrategie mit dem 1,5 Grad Ziel des Paris Abkommens in Einklang stehen.
  • Menschenrechte zu schützen: Vom Rohstoffabbau über die Verarbeitung bis hin zur Endproduktion (über die gesamte vorgelagerte Lieferkette) müssen faire Arbeitsbedingungen und die Achtung der Menschenrechte gewährleistet werden.

Die Anforderungen des CSDDD

Die CSDDD legt spezifische Pflichten für Unternehmen fest, darunter:

  1. Risikoanalyse und Risikomanagement: Unternehmen müssen regelmässig Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt in ihren Lieferketten analysieren und Massnahmen ergreifen, um diese Risiken zu minimieren.
  2. Berichterstattung und Transparenz: Unternehmen sind verpflichtet, öffentlich über ihre Bemühungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu berichten. Dies umfasst detaillierte Informationen über die identifizierten Risiken und die ergriffenen Massnahmen.
  3. Beschwerdemechanismen: Unternehmen müssen Beschwerdemechanismen einrichten, um betroffenen Parteien eine Möglichkeit zu geben, Verstösse zu melden.
  4. Haftung: Unternehmen können für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverstösse in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden. Dies betrifft nicht nur direkte Zulieferer, sondern auch Subunternehmen und Lieferanten in früheren Gliedern der Kette.

Herausforderungen für Unternehmen

Die Umsetzung des CSDDD bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere für Unternehmen mit komplexen, globalen Lieferketten:

  1. Komplexität der Lieferkette: Viele Unternehmen haben tausende von Zulieferern weltweit. Die Identifizierung und Kontrolle von Risiken in jeder Stufe der Lieferkette ist zeitaufwändig und oft schwierig. Besonders in Ländern mit geringen rechtlichen Standards oder intransparenten Märkten stellt dies eine grosse Herausforderung dar.
  2. Kosten und Ressourcen: Die Implementierung der erforderlichen Massnahmen zur Einhaltung des CSDDD erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen.
  3. Haftungsrisiken: Unternehmen, die ihre Sorgfaltspflichten nicht erfüllen, können für die Verstösse ihrer Lieferanten haftbar gemacht werden.
  4. Erhöhte administrative Last: Die detaillierte Berichterstattung und regelmässige Überprüfung der gesamten Lieferkette erfordert einen erheblichen administrativen Aufwand.

Welche Firmen sind betroffen?

Generell ist der Umsatz sowie Beschäftigungsanzahl ausschlaggebend. In einer ersten Welle sind europäische Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigte und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro betroffen. In einem zweiten Schritt werden Firmen ab 250 Mitarbeiter Berichtserstattungspflichtig. Auch nicht-europäische Firmen sind von der CSDDD betroffen, wenn diese bestimmte Umsatzgrössen innerhalb der EU überschreiten.

Wie können Unternehmen sich vorbereiten?

Um den Anforderungen des CSDDD gerecht zu werden, sollten Unternehmen bereits jetzt beginnen, ihre Lieferketten und Prozesse kritisch zu hinterfragen und zu optimieren:

  • Risikobewertung: Eine regelmässige, detaillierte Analyse der eigenen Lieferkettenrisiken ist unerlässlich. Unternehmen sollten Mechanismen entwickeln, um potenzielle Menschenrechts- und Umweltrisiken frühzeitig zu erkennen.
  • Zusammenarbeit mit Lieferanten: Unternehmen sollten eng mit ihren Lieferanten zusammenarbeiten, um nachhaltige Standards in der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Dies kann Schulungen, Audits oder langfristige Partnerschaften umfassen.

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