CSDDD legt Sorgfaltspflichten für Firmen fest, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Menschenrechte in der Lieferkette eingehalten werden.
Die Europäische Union (EU) setzt mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ein starkes Signal für mehr Transparenz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Dieses Gesetz, auch als EU-Lieferkettengesetz bezeichnet, legt klare Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest, um sicherzustellen, dass Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen entlang der gesamten Lieferkette vermieden werden.
Das Corporate Sustainability Due Diligence Directive zielt darauf ab, die Verantwortung von Unternehmen entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu stärken. Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen nicht nur in ihrem direkten Geschäftsbetrieb, sondern auch bei ihren Lieferanten sicherstellen, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen Risiken identifizieren, Massnahmen zur Risikominimierung ergreifen und regelmässig Berichte darüber veröffentlichen.
Das CSDDD baut auf bestehenden Regularien auf, wie z.B. dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), erweitert jedoch den Anwendungsbereich auf mehr Unternehmen und verschärft die Anforderungen. Es richtet sich insbesondere an grosse Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, betrifft aber auch kleinere Unternehmen in Risikosektoren.
Der Klimawandel, Menschenrechtsverletzungen und unfaire Arbeitsbedingungen sind globale Herausforderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen haben. Die EU hat erkannt, dass Unternehmen, insbesondere global agierende, eine wichtige Rolle bei der Lösung dieser Probleme spielen können. Durch das CSDDD sollen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Verantwortung über den unmittelbaren Geschäftsbetrieb hinaus zu übernehmen.
Dabei zielt das Gesetz darauf ab:
Die CSDDD legt spezifische Pflichten für Unternehmen fest, darunter:
Die Umsetzung des CSDDD bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich, insbesondere für Unternehmen mit komplexen, globalen Lieferketten:
Generell ist der Umsatz sowie Beschäftigungsanzahl ausschlaggebend. In einer ersten Welle sind europäische Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigte und einem Mindestumsatz von 150 Millionen Euro betroffen. In einem zweiten Schritt werden Firmen ab 250 Mitarbeiter Berichtserstattungspflichtig. Auch nicht-europäische Firmen sind von der CSDDD betroffen, wenn diese bestimmte Umsatzgrössen innerhalb der EU überschreiten.
Um den Anforderungen des CSDDD gerecht zu werden, sollten Unternehmen bereits jetzt beginnen, ihre Lieferketten und Prozesse kritisch zu hinterfragen und zu optimieren:
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