Branchen welche dem Pflichtmarkt unterstehen und somit einer CO2-Steuer
Bestimmte Auflagen zum Schutze der Umwelt zu erfüllen sind Pflicht. Die regelmässigen Abgassonderuntersuchungen und das strikte Verbot, Altöl privat zu entsorgen kennt jeder, der Auto fährt. Was im Privatbereich Gültigkeit hat, sollte erst Recht gelten für grosse Firmen, Unternehmen und Nationen.
Wo es um wirtschaftliches Wachstum, Erhöhung des Status und finanziellen Erfolg geht, wird Umweltschutz aber allzu oft ausser Acht gelassen. Gesetzte zur Regelung der Schadstoffemission sind also keine willkürliche Bemassregelung, sondern dringend notwendig wo die eigene Einsicht fehlt.
EU ETS (European Union Emissions Trading System) ist der erste und grösste grenzüberschreitende Emissionsrechtehandel.
Der EU-Emissionshandel ist der erste grenzüberschreitende und weltweit grösste Emissionsrechtehandel. Er trat am 1. Januar 2005 in Kraft. Dieser umfasst zurzeit nur einen Teil aller Treibhausgasemissionen und Verursacher. Von Anfang an einbezogen sind die Kohlendioxid-Emissionen aus der Stromerzeugung in thermischen Kraftwerken ab 20 MW Leistung und aus den fünf Industriebranchen:
Die Kompensation von CO2 kann sowohl auf freiwilligen Märkten als auch auf Pflichtmärkten erfolgen. Umgekehrt kann aber auf einem freiwilligen Markt keine Kompensation erfolgen, um Pflichten aus dem Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Hier ist die Kompensation als reine Strafsteuer zu sehen; hierbei wird im Unterschied zum freiwilligen Markt kein Projekt unterstützt.
Dennoch ist ein eigenverantwortliches und freiwilliges Handeln besser als Zwang. Das setzt aber dringend die Erkenntnis voraus, dass ein solches Beispiel Schule machen sollte.
Gehen Sie mit gutem Beispiel voran!
carbon-connect unterstützt ausschliesslich Projekte des freiwilligen Marktes, die nachweislich und überprüfbar CO2-Emissionen kompensieren und einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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