Unterliege ich mit meiner Unternehmung gesetzlichen Bestimmungen betr. Lieferkette in der Schweiz, EU oder auf internationaler Ebene?
Welche Rechtsnormen gelten auf schweizerischer, europäischer und internationaler Ebene? Rechtsnormen sind auf verschiedenen Ebenen vorhanden und müssen beachtet werden.
In der Schweiz regelt die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) (OR 964) die Anforderungen an Unternehmen.
Die neuesten Entwicklungen im Obligationenrecht (OR) bringen zwei bedeutende Änderungen mit sich: Erstens werden grosse schweizerische Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, umfassende Berichte über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitsrechte, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung zu erstellen, um mehr Transparenz zu schaffen. Zweitens sind Unternehmen, die Risiken im Bereich Kinderarbeit und sogenannter Konfliktmineralien ausgesetzt sind, dazu angehalten, besonders strenge Sorgfalts- und Berichtspflichten zu erfüllen. Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der genannten Punkte unterschreiten, sind von der Berichtspflicht befreit, wenn die Bilanzsumme 20 Millionen Franken, die Umsatzerlöse 40 Millionen Franken oder im Jahresdurchschnitt weniger als 250 Vollzeitstellen beträgt.
In Deutschland gilt ab 1.1.2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Dieses Gesetz regelt die Verantwortung von Unternehmen in Bezug auf Menschenrechte in globalen Lieferketten. Ab 1.1.2024 gilt das LkSG für Unternehmen schon ab 1000 Mitarbeiter.
In der Europäischen Union wird das EU-Lieferkettengesetz vorbereitet, das darauf abzielt, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt das geplante EU-Lieferkettengesetz bereits für Unternehmen ab 500 Mitarbeitern. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Pressemitteilung vom Februar 2023: "Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen" Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen (europa.eu)
Auf internationaler Ebene existieren ebenfalls verschiedene Rahmenwerke und Gesetze in Bezug auf Kinderarbeit, Menschenrechte und Konfliktgebiete. Einige Beispiele (nicht abschliessend) sind:
Nichteinhaltung von Sorgfaltspflichten in der Schweiz kann strafrechtliche Konsequenzen haben (StGB). Die Einhaltung von Lieferkettengesetzen ist von entscheidender Bedeutung, da sie nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich bringt, sondern auch das Unternehmensimage beeinflusst und das Risiko von Haftungsansprüchen erhöhen kann.
"Compliance in der Lieferkette" bezieht sich auf die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, ethischen Standards und Unternehmensrichtlinien in Bezug auf sämtliche Aktivitäten, Prozesse und Partner, die an der Beschaffung, Produktion, Lagerung, Distribution und dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen in einer Unternehmenslieferkette beteiligt sind.
Transparenz und Nachverfolgbarkeit: Unternehmen setzen verstärkt auf Transparenz und Nachverfolgbarkeit in ihrer Lieferkette, um sicherzustellen, dass Produkte oder Dienstleistungen den erforderlichen Standards entsprechen und um Rückverfolgbarkeit im Falle von Problemen zu gewährleisten.
Weitere Informationen zu unserem ESG EASY Report und ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt einer Berichtspflichtunterliegt, finden Sie über diesen Link: ESG Easy Report, Regelkonformität, Compliance (carbon-connect.ch)
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