Welche Unternehmen in der Schweiz sind verpflichtet über ESG zu berichten?
ESG steht für Umwelt, Soziales und Governance (englisch: Environmental, Social, and Governance). Es handelt sich um Kriterien, anhand derer Unternehmen bewertet werden können, um ihre Leistung in Bezug auf Umweltverantwortung, soziale Verantwortung und Unternehmensführung zu beurteilen. ESG-Kriterien werden zunehmend von Investoren, Unternehmen und anderen Stakeholdern verwendet, um die langfristige Nachhaltigkeit und Wertentwicklung von Unternehmen zu bewerten.
Eine Herausforderung für KMU ist es, angesichts der sehr dynamischen Rechtsentwicklung den Überblick zu behalten. Die EU gibt den Ton an, und hier rollt ein regulatorischer Tsunami auf KMU zu. Im Kern geht es bei E (Environmental), S (Social) und G (Governance) darum, dass Unternehmen nachhaltige Geschäftspraktiken integrieren und darüber berichten.
Erstmals für das Geschäftsjahr 2024 sind grosse Unternehmen in der Schweiz verpflichtet, über nichtfinanzielle Belange zu berichten. In der Schweiz regelt dies das OR Art. 964a ff. (Obligationenrecht). Von dieser Regelung sind in der Schweiz schätzungsweise 200 Unternehmen betroffen. Die EU führte bereits 2023 die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ein. Diese weitet die nichtfinanziellen Berichterstattungspflichten erheblich aus. In der EU sind von dieser Regulierung ca. 50.000 Unternehmen betroffen. Weitere Verschärfungen folgen bereits 2026.
Auch die Schweiz hat sich mit dem Abkommen von Paris verpflichtet, bis 2050 netto null Emissionen zu erreichen. Das KIG (Klima- und Innovationsgesetz, Art. 3 Abs. 3 KIG) regelt Zwischenziele für die CO2-Reduktion. Das KIG (Art. 5 KIG) besagt klar, dass alle Unternehmen, ob gross oder KMU, bis 2050 netto null Emissionen erreichen müssen.
Das schweizerische Recht sieht Sorgfalts- und Transparenzvorschriften bezüglich Kinderarbeit und Konfliktmineralien vor. In der Verordnung über Sorgfaltspflichten (VSoTr) (Art. 964j ff. OR) ist die Berichterstattungspflicht geregelt. Verwaltungsräte, die eine Berichterstattung unterlassen oder falsche Angaben machen, machen sich gemäss Art. 325ter StGB strafbar.
Mit der Ausdehnung der Anwendungsbereiche der CSRD und dem kommenden Lieferkettengesetz der EU (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) werden viele Schweizer Unternehmen direkt und tausende indirekt betroffen sein. Direkt betroffene Unternehmen werden weitreichende Informationen und Angaben von Firmen als Teil der Wertschöpfungskette abfragen. Früher oder später werden ESG-Aspekte auch für KMU unvermeidlich sein. Die Frage ist nicht, ob KMU eine Wahl haben, sondern ab wann sie keine Wahl mehr haben. KMU sollten jetzt beginnen, sich mit ESG vertraut zu machen und schrittweise den Aufbau zur Einhaltung von ESG-Standards beginnen.
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