Was bringt die Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Schweiz für Veränderungen?
In einer Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 hat das Schweizer Stimmvolk das revidierte CO2-Gesetz abgelehnt. Im März 2024 hat das Parlament die Beratung der Revision des CO2-Gesetztes bis 2030 abgeschlossen. Die jüngste Überarbeitung des CO2-Gesetzes bis 2030, die vom Bundesrat vorgeschlagen wurde, verfolgt das ehrgeizige Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren. Das überarbeitete Gesetz baut auf dem bestehenden CO2-Gesetz auf, das das Parlament bis 2024 verlängert hat und umfasst Massnahmen für den Zeitraum von 2025 bis 2030. Diese Vorlage berücksichtigt sowohl die Ergebnisse der Vernehmlassung als auch das Ergebnis der Volksabstimmung von Juni 2021.
Im Gegensatz zu früheren Vorschlägen verzichtet die neue Vorlage auf die Einführung von zusätzlichen Abgaben und setzt stattdessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen in verschiedene Sektoren ergänzt werden. In den kommenden Jahren plant der Bund insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz zu investieren, wobei ein erheblicher Teil davon für Massnahmen im Gebäudebereich vorgesehen ist. Darüber hinaus werden Mittel für den Ausbau von Fernwärmenetzen sowie für Massnahmen im Verkehrsbereich, insbesondere für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen und die Förderung internationaler Zugverbindungen bereitgestellt.
Die Vorlage zielt insbesondere auf die Sektoren Gebäude und Mobilität ab, die entscheidend für den Klimaschutz sind. Gleichzeitig soll sie die Schweizer Energieversorgung stärken und die Abhängigkeit von Öl- und Erdgasimporten aus dem Ausland verringern.
Im Gebäudebereich sieht die Vorlage zusätzliche Mittel für den Heizungsersatz vor und ermöglicht es, die Mittel aus der CO2-Abgabe verstärkt in Klimaschutzmaßnahmen zu investieren. Dies beinhaltet die Unterstützung von Biogasanlagen, die Förderung von Geothermie sowie die finanzielle Unterstützung von Gemeinden bei ihrer Energieplanung.
Im Verkehrsbereich müssen Autoimporteure effizientere Modelle in ihrer Fahrzeugflotte anbieten, während der Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge gefördert wird. Darüber hinaus werden Elektro- und Wasserstofflastwagen im Güterverkehr bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe befreit, um Anreize für klimafreundliche Alternativen zu setzen.
Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO2-Gesetz Anbieter von Flugzeugtreibstoffen zur Beimischung erneuerbarer Flugtreibstoffe, während innovative Firmen finanzielle Unterstützung für die Herstellung von erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen erhalten können.
Das Gesetz sieht auch eine Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel vor und ermöglicht eine Teilbefreiung von der CO2-Abgabe für Unternehmen, die sich verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Zusätzlich gibt es Massnahmen im Finanzmarkt, um über die Risiken des Klimawandels zu berichten und eine klare Zielsetzung, die Emissionen bis 2030 zu halbieren.
Insgesamt bietet das überarbeitete CO2-Gesetz einen umfassenden Rahmen für den Klimaschutz in der Schweiz und setzt auf eine Kombination aus Anreizen, Investitionen und Regulierung, um die ambitionierten Klimaziele in Übereinstimmung des Abkommens von Paris zu erreichen.
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