CBAM, CO2-Grenzausgleichssystem besteuert Importe von Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität etc. in die EU.
Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Schlüsselelement des europäischen "Fit for 55"-Pakets, das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen drastisch zu reduzieren. Das CBAM verlangt von Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, CBAM-Emissionszertifikate zu erwerben. Diese Massnahme gleicht die Differenz zwischen dem im Herkunftsland gezahlten CO2-Preis und dem höheren CO2-Preis im EU-Emissionshandelssystem aus.
Das Hauptziel des CBAM besteht darin, sicherzustellen, dass importierte Waren, die mit hohen Treibhausgasemissionen verbunden sind, gleichwertig mit Produkten bepreist werden, die innerhalb der EU hergestellt wurden. Dies soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder mit laxeren Umweltvorschriften verlagern, um Emissionskosten zu vermeiden.
CBAM betrifft eine breite Palette von Industrien innerhalb der EU, darunter Eisen, Stahl, Zement, Aluminium, Elektrizität, Düngemittel, Wasserstoff sowie einige vor- und nachgelagerte Produkte. Seit dem 1. Oktober 2023, dem Beginn der Übergangsphase, haben Unternehmen Meldepflichten bezüglich ihrer importierten Waren, mit der ersten Berichtsabgabe im Januar 2024.
Unternehmen, die emissionsintensive Waren in die EU importieren, müssen CBAM-Emissionszertifikate erwerben. Dies gewährleistet, dass der CO2-Preis für importierte Produkte dem von in der EU hergestellten Produkten entspricht, wodurch Wettbewerbsnachteile und Carbon Leakage vermieden werden.
Die EU-CBAM-Verordnung trat im Mai 2023 in Kraft. Die Übergangsphase begann am 1. Oktober 2023 und dauert zwei Jahre, in denen teilnehmende Unternehmen quartalsweise über ihre eingebetteten Emissionen berichten müssen. Ab dem 1. Januar 2026, dem Beginn der Regelphase, müssen Importeure von CBAM-Waren eine Zulassung als CBAM-Anmelder haben. Die Ausgleichung der Emissionen durch den Erwerb von CBAM-Zertifikaten wird erst nach Abschluss der Übergangsphase einsetzen, ab Januar 2026.
Die Schweiz wird aufgrund der Integration ihres eigenen Emissionshandelssystems mit dem der EU von der CBAM ausgenommen. Produkte mit nicht-präferenziellem Ursprung (Produkte aus verschiedenen Ursprungsländern) in der Schweiz unterliegen nicht der Abgabepflicht des EU-CBAM. Trotzdem müssen Unternehmen, die Produkte exportieren, die dem CBAM unterliegen, zusätzliche administrative Aufwände erwarten.
Das CBAM ist ein Instrument zur Bekämpfung von Carbon Leakage und zur Förderung einer effektiven CO2-Bepreisung. Carbon Leakage beschreibt eine Situation, in der Unternehmen ihre Produktion oder Aktivitäten in Regionen mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern, um den Emissionskosten zu entgehen, die in ihrer Heimatregion gelten. Während der ersten drei Quartalsberichte (Q4 2023 sowie Q1 und Q2 2024) können Deklarationen basierend auf Standardwerten gemeldet werden. Eine solche Liste wird von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt und veröffentlicht werden. Die Verwendung von Standardwerten wird als "Schätzung" eingestuft.
Somit haben gemäss Default Liste flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen (CN Code 7209) oder unlegiertem Stahl mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, nicht legiert, plattiert oder beschichtet folgenden Emissionsfaktor: 2,39 Tonnen CO2-eq pro 1 Tonne Material.
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