Ausblick und ESG-Regulierung in der Schweiz und der Europäischen Union. Die Schweiz nähert sich dem EU-Recht an.
ESG-Regulierung (Environmental, Social, Governance oder auf Deutsch: Umwelt-, Sozial- und Governance-Vorschriften) nimmt 2025 weiter an Bedeutung zu. Unternehmen und Investoren müssen sich mit komplexeren Rahmenbedingungen auseinandersetzen und ESG-Kennzahlen in ihre wirtschaftliche Tätigkeit integrieren. Die EU bleibt in der Führungsrolle bei ESG-Vorschriften. Die Schweiz nähert sich dem EU-Recht an.
Ab 2025 sind rund 50`000 Unternehmen in der EU von der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) betroffen, die eine erweiterte Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte vorschreibt. Im Weiteren gelten Richtlinien über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen (CSDDD, Corporate Sustainability Due Diligence Directive, auch EU-Lieferkettengesetz genannt) sowie die EU-Taxonomie. Letzteres ist ein Klassifikationssystem der Europäischen Union, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten.
Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die ESG-Vorgaben der EU stehen in direktem Zusammenhang, da beide auf eine intensivere unternehmerische Verantwortung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Belange abzielen. Mit der Einführung der CSDDD (2026) möchte die EU berichtspflichtige Unternehmen verpflichten, die Auswirkungen ihrer Geschäftsprozesse auf Umwelt und Menschenrechte zu überprüfen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette. Unternehmen werden angehalten, präventive Massnahmen zu ergreifen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern, sowohl in ihren eigenen Tätigkeiten als auch bei ihren Zulieferern.
Um die bürokratische Last von Unternehmen zu senken plant die Europäische Kommission die ESG-Berichtspflichten (Environmental, Social, Governance) zu vereinheitlichen, um den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu fördern. Die geplante "Omnibus"-Verordnung zielt darauf ab, doppelte und überlappende Berichtspflichten aus der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) sowie der EU-Taxonomieverordnung zu bündeln, ohne dabei die inhaltlichen Standards anzutasten.
Die Schweiz nähert sich dem EU-Recht an. Neu soll der Schwellenwert für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung von 500 auf 250 Mitarbeiter gesenkt werden. Die Berichterstattung zu Klimafragen ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und in Artikel 964b OR nachzulesen. Im Weiteren gilt in der Schweiz die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr).
Die klimabezogene Berichtspflicht, welche 2024 in Kraft getreten ist, soll bereits geändert und internationale Regelwerke angepasst werden.
Mit dem KlG (Klima- und Innovationsgesetz) verfolgt die Schweiz das Ziel, ihre Abhängigkeit von fossilen Energieimporten zu reduzieren, den Klimaschutz zu stärken und die Energiesicherheit durch Förderung von Innovationen und erneuerbaren Energien zu erhöhen. Das KIG verankert das Netto-Null der Schweiz, dieses soll 2050 erreicht werden. Artikel 5 des Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) schreibt vor, dass alle Unternehmen ihre Treibhausgasemissionen bis spätestens 2050 auf Netto-Null reduzieren müssen. Dabei umfasst dies sowohl direkte Emissionen aus eigenen Quellen (Scope 1) als auch indirekte Emissionen, die durch den Energieverbrauch entstehen (Scope 2). Um dieses Ziel zu erreichen, sind Unternehmen dazu verpflichtet, sogenannte Netto-Null-Fahrpläne zu entwickeln. Diese Fahrpläne dienen als Leitfaden und enthalten eine Treibhausgasbilanz (CO2-Bilanz), klar definierte Reduktionsziele sowie konkrete Massnahmen, die eine vollständige Dekarbonisierung bis zum Jahr 2050 ermöglichen sollen.
Das überarbeitete CO2-Gesetz der Schweiz, das ab dem 1. Januar 2025 gültig ist, verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 % im Vergleich zum Niveau von 1990 zu senken. Es umfasst Fördermassnahmen zur Unterstützung von Gebäudesanierungen, zur Förderung der Elektromobilität und zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe bleibt unverändert bei 120 Franken pro Tonne.
Auch Schweizer Unternehmen ohne internationale Tochtergesellschaften oder Niederlassungen sind zunehmend von einer ESG-Berichterstattung betroffen. Investoren, Konsumenten und Nichtregierungsorganisationen verlangen ESG-Daten. Selbst kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Unternehmen ausserhalb des direkten Anwendungsbereichs sollten daher in Erwägung ziehen, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Grosse Unternehmen werden immer häufiger von ihren Lieferanten verlangen, ESG-Daten bereitzustellen, insbesondere in Bezug auf Themen wie Scope-3-Emissionen oder Aktivitäten, die unter die EU-Taxonomie fallen.
Die Europäische Union wird voraussichtlich die treibende Kraft bei ESG-Vorschriften bleiben. Die Schweiz wird sich aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung dem EU-Recht annähern. Zudem fordern berichtspflichtige Firmen von ihrer Lieferkette zunehmend ESG-Daten. Die Geschwindigkeit ihrer ESG-Strategie wird zu einem grossen Teil von Ihrer Lieferkette und Ihren Kunden bestimmt.
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