ESG-Zertifizierungen inkl. Erläuterungen
ESG-Zertifizierungen sind ein Instrument, welches Unternehmen dabei unterstützt, ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken zu bewerten und zu verbessern. Diese drei Dimensionen geben einen umfassenden Überblick über die Nachhaltigkeitsleistung eines Unternehmens:
Umwelt (E - Environment): Hier werden Umweltaspekte wie Energieverbrauch, CO2-Emissionen, Wasserverbrauch und die Nutzung erneuerbarer Ressourcen bewertet. Ein umweltfreundliches Management wird positiv bewertet.
Soziales (S - Social): Diese Dimension bezieht sich auf die soziale Verantwortung des Unternehmens gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und der Gemeinschaft. Themen wie Mitarbeiterrechte, Arbeitsbedingungen, Vielfalt und soziale Initiativen werden berücksichtigt.
Governance (G - Governance): Die Governance-Dimension analysiert die Führungs- und Kontrollstrukturen eines Unternehmens. Aspekte wie Unternehmensführung, ethisches Verhalten, Transparenz und die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften werden überprüft.
Investoreninteressen: Immer mehr Investoren berücksichtigen ESG-Kriterien bei ihren Anlageentscheidungen. Unternehmen mit guten ESG-Bewertungen werden als nachhaltiger betrachtet und können leichter Finanzmittel akquirieren.
Risikomanagement: ESG-Zertifizierungen helfen Unternehmen, Umwelt- und Sozialrisiken zu identifizieren und zu managen. Ein effektives Risikomanagement trägt dazu bei, potenzielle negative Auswirkungen auf den Unternehmenswert zu minimieren.
Image und Kundenbindung: Verbraucher sind zunehmend umweltbewusst und bevorzugen Unternehmen, die sich nachhaltig verhalten. ESG-Zertifizierungen können das Image eines Unternehmens stärken und die Kundenbindung fördern.
Gesellschaftliche Verantwortung: Unternehmen spielen eine wichtige Rolle in der Gesellschaft. Durch die Integration von ESG-Praktiken zeigen sie ihre Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.
Ein Unternehmen sollte die Zertifizierung wählen, welche mit ihren Nachhaltigkeitszielen, Werten und spezifischen Branche übereinstimmen. Die ESG-Zertifizierungslandschaft ist umfangreich und entwickelt sich ständig weiter.
In dieser Zusammenfassung finden Sie ein Auflistung von verschiedenen ESG-Zertifizierungen.
Die "Task Force on Climate-Related Financial Disclosures," besser bekannt als TCFD, wurde im Dezember 2015 ins Leben gerufen und ist eine Initiative des Financial Stability Board (FSB), einem internationalen Gremium, das von den G20-Mitgliedern unterstützt wird und das Ziel hat, die weltweite Finanzstabilität zu fördern. Die TCFD wurde geschaffen, um dabei zu helfen, die Informationen zu identifizieren, die von Investoren, Kreditgebern und Versicherungsunternehmen benötigt werden, um klimabezogene Risiken und Chancen angemessen zu beurteilen und zu bewerten.
Die TCFD entwickelte vier Empfehlungen, diese beziehen sich auf Governance, Strategie, Risikomanagement und Messgrössen, im Details:
Governance: Festlegung der Governance in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen. Die Offenlegung der Governance in Bezug auf klimabezogene Risiken und Chancen ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Verantwortlichkeit von Unternehmen und Organisationen im Umgang mit Klimafragen. Dies ist besonders relevant in Zeiten, in denen der Klimawandel eine wachsende Bedrohung darstellt und Investoren, Kunden und die Öffentlichkeit verstärkt nach Informationen zur Klimastrategie von Unternehmen suchen.
Strategie: Offenlegung der Auswirkungen von klimabezogenen Risiken und Chancen auf die Geschäftsstrategie und Finanzplanung. Beispielsweise extremen Wetterbedingungen, Umweltauflagen oder sich ändernden Verbrauchertrends, die Geschäftsstrategie und finanzielle Prognosen beeinflussen könnten.
Risikomanagement: Darlegung wie klimabezogene Risiken identifiziert, bewertet und gesteuert werden.
Messgrössen und Ziele: Welche Masseinheiten und Ziele eine Unternehmung verwendet, um die Auswirkungen von Klimarisiken und -Chancen zu bewerten und zu kontrollieren, sofern diese Informationen von wesentlicher Bedeutung sind.
TCFD konzentriert sich auf die Auswirkungen des Klimawandels auf Unternehmen und die daraus potenziell resultierenden finanziellen Risiken. Klimabedingte Risiken wie steigende Meeresspiegel, extreme Wetterereignisse, welche Infrastrukturen gefährden können, haben enorme Auswirkungen auf die Finanzmärkte.
Die ISO 14001, ein einternational anerkannte Norm für Umweltmanagementsysteme, wurde von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) entwickelt und etabliert klare Anforderungen an die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems (UMS). Ein UMS ist ein strukturiertes System, das Organisationen dabei unterstützt, ihre Umweltauswirkungen zu identifizieren, zu bewerten und zu kontrollieren, während gleichzeitig die Einhaltung der geltenden Umweltvorschriften sichergestellt wird.
Diese Norm bietet einen wertvollen Rahmen, mit dem Unternehmen und Organisationen Umweltziele setzen und Massnahmen ergreifen können, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren. Sie fördert die Idee der kontinuierlichen Verbesserung, indem sie Organisationen dazu anspornt, fortlaufend an ihren Umweltaspekten und-leistungen zu arbeiten. Ebenso legt die ISO 14001 besonderen Wert auf die Einbeziehung der Umweltbelange der Interessengruppen, wie Kunden, Behörden und der Öffentlichkeit, in den Prozess des Umweltmanagements.
Seit 2014 müssen in der EU Unternehmen von öffentlichem Interesse über Ihre Nachhaltigkeit Bericht erstatten. Dies wird mittels Non-Finacial Reporting Directive (NFRD) geregelt. Stakeholder sollen Beiträge von Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten und nachvollziehen können. Mit Einführung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), welche am 5. Januar 2023 in Kraft trat und innert 18 Monaten von den Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden müssen, wird die Berichterstattungspflicht dramatisch erweitert und der Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Die Berichtanforderung der CSRD werden für Geschäftsjahre, beginnend ab dem 1. Januar 2024, zunächst für einen eingeschränkten Kreis von Unternehmen gelten, welcher sukzessive erweitert wird:
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) entwickelt, um Unternehmen bei der Berichterstattung über Nachhaltigkeit zu unterstützen. Die ESRS sind eine Reihe von Standards, die von der EU-Kommission als Teil der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) angenommen wurden. Die ESRS definieren klare Standards für die Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen und decken verschiedene Aspekte ab, darunter Umwelt und Soziales.
Weitere zentrale Neuerungen der CSRD beinhalten:
CSRD verankert die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen sind verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
Nachhaltigkeitsberichtserstattung muss künftig ebenso wie die Finanzberichterstattung von einer externen Stelle geprüft werden.
Nachhaltigkeitsinformationen sollen künftig ein verpflichtender Teil des Lageberichts werden.
Seit 2020 sind gewisse Unternehmen verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen im European Single Electronic Format (ESEF) offenzulegen.
Grosse Schweizer Unternehmen, welche als «Gesellschaft des öffentlichen Interesses» qualifiziert werden und mit ihnen kontrollierten Tochtergesellschaften mindesten 500 Vollzeitstellen sowie mindestens CHF 20 Millionen Bilanzsumme oder CHF 40 Millionen Umsatz aufweisen, sind durch die Neuerungen betroffen. Es sind vor allem börsennotierte Gesellschaften. Die Berichterstattungspflicht über nicht finanzielle Belange lehnt sich an die Regelungen der Europäischen Union, insbesondere zu den Themenbereichen Geschäftsmodell, CO2-Ziele/Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.
Weiter wurden Sorgfaltspflichten in den Bereichen «Konfliktmineralien» und «Kinderarbeit» eingeführt. Die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit (VSoTr) regelt die entsprechenden Einzelheiten. Kleine und mittlere Unternehmen mit Bilanzsumme CHF 20 Millionen, Umsatz von CHF 40 Millionen und 250 Vollzeitstellen nicht überschreiten, sind von der Regelung ausgenommen. Alle Bestimmungen sind mit den aktuellen Bestimmungen in der EU im Wesentlichen abgestimmt. Unter dem Dach der CSRD (Corporate Reporting Directive) der EU wird das Regelwerk ständig ausgebaut und ausgeweitet.
Der indirekte Gegenvorschlag ist in knapper Form verfasst und hat einen konzeptionellen Fokus. Darin sind die zentralen Aspekte festgelegt, die in den Bereichen Umwelt (insbesondere im Hinblick auf CO2-Ziele), Soziales, Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte sowie Korruptionsbekämpfung für Berichtszwecke von Bedeutung sind. Diese Kernelemente umfassen das Geschäftsmodell, Richtlinien, angewandte Sorgfaltspflicht, ergriffene Massnahmen, die Bewertung ihrer Wirksamkeit, dentifizierte wesentliche Risiken und deren Handhabung sowie relevante Indikatoren. Das Gesetz bezieht sich auf die Berichterstattung und gibt die Option, nationale, europäische und internationale Standards zu verwenden. Wenn solche Standards genutzt werden, müssen sie vollumfänglich beachtet und befolgt werden.
Zusammenfassung ESG
Vordergründig sind wenige Firmen betroffen. Schaut man jedoch genauer hin und spinnt den Faden weiter, ist es eine Frage der Zeit, bis diese Regeln auch kleinere und mittelständige Unternehmen betrifft, sei es als Exporteur oder Zulieferer für Firmen, die eine entsprechende Berichterstattung machen müssen. ESG ist somit nicht mehr freiwillig.
E für Environment
Die erste Säule umfasst die Themenbereiche Umwelt, Schutz von Biosphäre sowie Ökosystemfunktionen und inkludiert die Verfügbarkeiten von materiellen Ressourcen. Bei der Wertschöpfungskette des Lieferantennetzwerks liegt der Fokus auf folgenden Themen:
S für Social
Die zweite Säule deckt den Themenbereich soziale Nachhaltigkeit ab und beinhaltet die Themenbereiche:
Für multinationale Unternehmen bedeutet eine Mindestanforderung, dass internationale Abkommen (z.B. UN-Menschenrechtserklärung oder Kinderarbeitsverbot) eingehalten werden.
ILO Arbeits- und Sozialstandards und OECD-Leitlinien beinhalten unter anderem folgende Kernarbeitsnormen: Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes, Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivhandlungen, Zwangsarbeit und Protokoll zur Zwangsarbeit, Abschaffung der Zwangsarbeit, Gleichheit des Entgeltes, Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf, Mindestalter und Kinderarbeit.
G für Governance
Die dritte Säule Unternehmensführung deckt ab wie Nachhaltigkeitsmanagement im Unternehmen verankert ist, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Massnahmen veranlasst werden und welche Ressourcen und Verantwortlichkeiten vorhanden sind. Corporate Governance ausgerichtet nach ESG schliesst folgende Punkte ein: Arbeit von Leistungs-, Aufsichts- und Verwaltungsorganen inkl. politischem Engagement und Lobbyarbeit.
Folgende inhaltlichen Aspekte richten sich an börsennotierte Unternehmen, können aber grundsätzlich in jede ESG-Strategie angewendet werden:
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Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz
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