Wie die EU Greenwashing mittels Green Claims Directive verhindern will.
Die Green Claims Directive – So will die EU-Kommission zukünftig Grünfärberei verhindern.
In Zeiten eines wachsenden Umweltbewusstseins legen Verbraucherinnen und Verbraucher immer mehr Wert auf nachhaltige Produkte und Dienstleistungen. Die Nachfrage nach umweltfreundlichen Alternativen steigt und Unternehmen sind bestrebt, ihre Produkte entsprechend zu positionieren. Doch nicht immer entsprechen die beworbenen Umweltvorteile der Realität, ein Phänomen, das oft als "Greenwashing" bezeichnet wird.
Die Europäische Kommission hat diesen Trend erkannt und schlägt mit der "Green Claims Directive" einen neuen Rechtsrahmen vor, um irreführende Umweltwerbung zu bekämpfen und für mehr Transparenz zu sorgen.
Verankerung von Transparenz und wissenschaftlicher Fundierung
Die Green Claims Directive zielt darauf ab, Unternehmen zu verpflichten, ihre freiwilligen umweltbezogenen Behauptungen durch wissenschaftliche Belege zu stützen. Konkret bedeutet dies, dass jede Aussage über die Umweltauswirkungen, Aspekte oder Leistungen eines Produkts, einer Dienstleistung oder des gesamten Unternehmens, die mit nicht EU-definierten Begriffen wie "ozeanfreundlich" oder "klimaneutral" operiert, unter diese Richtlinie fällt. Der 22. März markierte einen wichtigen Meilenstein, an dem die Kommission ihre Vorschläge offenlegte, welche die unlauteren Geschäftspraktiken regulieren und das Greenwashing effektiv bekämpfen sollen.
"Unternehmen müssen bei Umweltaussagen Mindeststandards einhalten", lautet ein Kernpunkt des Vorschlags. Dies erfordert, dass Werbeaussagen, bevor sie veröffentlicht werden, anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen nachgewiesen und – mit Ausnahme kleiner Unternehmen – von einer akkreditierten Stelle geprüft werden müssen. Dieser Prozess umfasst auch eine strenge Bewertung aller Werbeaussagen, wobei pauschale Beurteilungen der Umweltauswirkungen, sofern nicht explizit von EU-Vorschriften vorgesehen, untersagt werden.
Ein weiteres wichtiges Element des Vorschlags ist die Regulierung von Umweltzeichen. Mit derzeit mindestens 230 verschiedenen Zeichen auf dem Markt, strebt die Kommission danach, eine konsistente und nachvollziehbare Kennzeichnungspolitik zu etablieren. Neue öffentliche und private Kennzeichnungssysteme würden nur noch dann zulässig sein, wenn sie auf EU-Ebene entwickelt oder vorab genehmigt wurden und nachweislich ambitioniertere Umweltziele als bestehende Systeme verfolgen.
Unternehmen sollen nicht nur eine initiale Bewertung ("Assessment") ihrer umweltbezogenen Angaben durchführen, sondern diese auch regelmässig auf ihre Richtigkeit und Aktualität überprüfen. Die Richtlinie verlangt, dass positive Umwelteffekte deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen und nicht durch negative Nebeneffekte neutralisiert werden. Zudem müssen Werbevergleiche, die ein Produkt als umweltfreundlicher als andere positionieren, auf einer gleichwertigen Informations- und Datenbasis fussen.
Ein zentrales Anliegen der Richtlinie ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher bestmöglich über die Umwelteigenschaften der Produkte zu informieren. Unternehmen werden angehalten, detaillierte Anweisungen zur Nutzung der Endprodukte zu geben, um die versprochenen Umweltvorteile zu erzielen. Informationen über die umweltbezogenen Angaben sollen zudem leicht zugänglich gemacht werden, beispielsweise durch Weblinks oder QR-Codes.
Alle umweltbezogenen Angaben und deren Belege müssen vor der Veröffentlichung von einer akkreditierten Prüfstelle überprüft werden. Darüber hinaus sollen die Angaben anlassbezogen aktualisiert und spätestens nach fünf Jahren hinsichtlich ihrer Richtigkeit überprüft werden. Bei Verstössen gegen die Richtlinie sieht der Vorschlag eine Reihe von Sanktionen vor, einschliesslich Bussgeldern, Gewinnabschöpfung und der Möglichkeit, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen und Unterstützungsleistungen auszuschliessen.
Mit der Green Claims Directive unternimmt die Europäische Union einen wichtigen Schritt, um Greenwashing zu bekämpfen und ein höheres Mass an Transparenz in der Umweltkommunikation von Unternehmen zu schaffen. Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen sicher, dass Verbraucherinnen und Verbraucher fundierte Entscheidungen treffen können und fördern gleichzeitig eine echte Nachhaltigkeit in der Wirtschaft. Bis zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht bleibt abzuwarten, wie Unternehmen und Behörden die vorgesehenen Anforderungen interpretieren und anwenden werden.
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