Entdecken Sie die ISO-Norm 14068: Die kommende Richtlinie für Klimaneutralität. Mit einem Fokus auf Organisationen und Produkte.
Die EU-Kommission hat am 23. März 2023 einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der sich gegen irreführende Werbung richtet. Diese Art der Werbung, die Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen umweltfreundlicher darstellt, als sie tatsächlich sind, hindert eine echte nachhaltige Transformation der Wirtschaft und führt Verbraucher angeblich in die Irre. Die vorgeschlagene Richtlinie mit dem Titel "Green Claims Directive" zielt darauf ab, die Nachweisbarkeit und Kommunikation umweltbezogener Produktangaben zu verbessern, um Transparenz zu schaffen. Dies gilt insbesondere für Bezeichnungen, die nicht von der EU definiert sind, wie zum Beispiel "ozeanfreundlich" oder "klimaneutral". Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verwendung solcher Begriffe zu regulieren und sicherzustellen, dass sie klar und nachvollziehbar definiert sind, um Verwirrung bei den Verbrauchern zu vermeiden.
Die ISO-Norm 14068, welche vom Britischen Normierungsinstitut BSI 2019 initiiert wurde, soll Anforderungen und Grundsätze festlegen, die bei kommunikativer Nutzung des Begriffs "Klimaneutralität" nachzuweisen sind. Nach mehreren Verzögerungen soll die Norm im Jahr 2024 fertig vorliegen. Die Norm soll klare Anforderungen und Grundsätze festlegen, die bei der kommunikativen Nutzung des Begriffs "Klimaneutralität" nachgewiesen werden müssen. Diese Anforderungen beziehen sich auf das umfassende Management von Treibhausgasemissionen und umfassen Aspekte zur Quantifizierung, Vermeidung, Verminderung, Substitution, Kompensation und Sequestrierung.
Der Schwerpunkt der Norm liegt auf Organisationen und Produkten, die den Begriff "Klimaneutralität" verwenden möchten. Sie legt Standards fest, dass solche Aussagen fundiert und nachprüfbar sind. Durch die Einhaltung dieser Norm sollen Verwirrungen und Missverständnisse vermieden und die Glaubwürdigkeit von "klimaneutralen" Aussagen gestärkt werden. Der Standard soll auf Organisationen, Produkte und Veranstaltungen angewendet werden können. Die beteiligten Gremien konzentrieren sich insbesondere darauf, zusätzliche Kriterien zur Kompensation und zur Erlangung des Status der "Klimaneutralität, carbon neutrality" zu definieren und zu sichern, inspiriert von den Best Practices des BSI PAS 2060.
Ein zentraler Aspekt der Diskussionen betrifft den Klimaneutralitätsmanagementplan. Nach dem derzeitigen Stand ist für die Erreichung der Treibhausgasneutralität ein solcher Plan erforderlich. Nicht vermiedene Emissionen, die kompensiert werden, müssen über einen festzulegenden Zeitraum reduziert werden.
Es ist noch offen, ob Unternehmen ihre Reduktionsziele aus dem Pariser Abkommen ableiten müssen oder ob der Zeitraum, bis zu dem die Treibhausgasemissionen so weit wie technisch möglich reduziert werden müssen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass im Rahmen der Definition von Klimaneutralität gemäss dem Normungsprojekt ISO 14068 derzeit noch einige Themen offen sind, für die konsensfähige Lösungen gefunden werden müssen. Dazu gehören insbesondere die Abgrenzung des Anwendungsbereichs sowie die Festlegung von Anforderungen an Kompensation und Kommunikation. In diesen Bereichen variieren auch die Aussagen der verschiedenen Akteure im Zusammenhang mit Klimaneutralität. Organisationen und Initiativen, die sich selbst, ihre Produktionsprozesse oder ihre Produkte als "klimaneutral" bezeichnen möchten, sollten in ihrer Kommunikation transparent, eindeutig und verständlich formulieren, was sie unter diesem Begriff verstehen. Eine klare Definition und Transparenz sind entscheidend, um Verwirrung zu vermeiden und das Vertrauen der Verbraucher in klimaneutrale Ansprüche zu stärken.
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