Die Omnibus-Verordnung soll ESG-Regelwerke zusammenführen. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung in der EU soll vereinfacht werden.
Die Europäische Union arbeitet, regulatorische Hürden abzubauen und Unternehmen eine klarere Struktur für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist die sogenannte EU-Omnibus-Gesetzgebung, die darauf abzielt, Berichtspflichten zu vereinfachen, Doppelarbeiten zu reduzieren und Unternehmen mehr Transparenz über ihre regulatorischen Anforderungen zu verschaffen.
Im November 2024 stellte die Europäische Kommission den sogenannten Wettbewerbsfähigkeits-Kompass vor. In diesem Zusammenhang wurde auch das Omnibus-Vereinfachungspaket entwickelt, um übermässig komplexe Berichtspflichten zu vereinfachen und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards effizienter zu gestalten. Der offizielle Gesetzgebungsvorschlag soll am 26. Februar 2025 vorgelegt werden.
Das Omnibus-Paket verfolgt drei wesentliche Ziele:
Die EU-Kommissionspräsidentin betont, dass die Omnibus-Gesetzgebung keine bestehenden Standards verwässert, sondern lediglich für eine gezieltere und effizientere Umsetzung sorgt.
Viele Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, verschiedene Berichtspflichten aus unterschiedlichen Regularien wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder der EU-Taxonomie zu erfüllen. Dies führt nicht selten zu Mehrfachmeldungen und ineffizienten Prozessen. Mit der Omnibus-Gesetzgebung soll hier eine deutliche Vereinfachung geschaffen werden.
Besonders für KMU wird es eine wesentliche Erleichterung geben: Firmen mit 250 bis 1.500 Mitarbeitenden, einem Umsatz unter 1,5 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme unter 2
Milliarden Euro sollen von bestimmten Berichtspflichten befreit werden. Diese Massnahmen könnten rund 31’000 Unternehmen betreffen.
Zudem ist geplant, den bürokratischen Aufwand um 25 % für grosse Unternehmen und um 35 % für KMU zu reduzieren.
Der Gesetzgebungsprozess beginnt mit der offiziellen Vorlage durch die Europäische Kommission und durchläuft anschliessend mehrere Stufen:
Der gesamte Prozess könnte sich über 12 bis 18 Monate erstrecken, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten.
Mit der Umsetzung der Omnibus-Gesetzgebung werden bestehende Nachhaltigkeitsrichtlinien der EU überarbeitet:
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