Omnibus-Verordnung

Die Omnibus-Verordnung soll ESG-Regelwerke zusammenführen. Die Nachhaltigkeitsberichtserstattung in der EU soll vereinfacht werden.

Omnibus-Verordnung
Kategorie
Regulierung
Letztes Update
11/2/2025

Die EU-Omnibus-Gesetzgebung – Neue Impulse für eine effizientere Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Union arbeitet, regulatorische Hürden abzubauen und Unternehmen eine klarere Struktur für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu bieten. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen ist die sogenannte EU-Omnibus-Gesetzgebung, die darauf abzielt, Berichtspflichten zu vereinfachen, Doppelarbeiten zu reduzieren und Unternehmen mehr Transparenz über ihre regulatorischen Anforderungen zu verschaffen.

Hintergrund der Omnibus-Gesetzgebung

Im November 2024 stellte die Europäische Kommission den sogenannten Wettbewerbsfähigkeits-Kompass vor. In diesem Zusammenhang wurde auch das Omnibus-Vereinfachungspaket entwickelt, um übermässig komplexe Berichtspflichten zu vereinfachen und die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards effizienter zu gestalten. Der offizielle Gesetzgebungsvorschlag soll am 26. Februar 2025 vorgelegt werden.

Die Ziele der neuen Regelung

Das Omnibus-Paket verfolgt drei wesentliche Ziele:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Durch eine klarere Struktur sollen Unternehmen von unnötigem Verwaltungsaufwand entlastet werden.
  • Widersprüche zwischen verschiedenen EU-Regularien werden beseitigt, um Berichtsstandards einheitlicher und verständlicher zu gestalten.
  • Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen die Berichtspflichten erheblich vereinfacht werden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die EU-Kommissionspräsidentin betont, dass die Omnibus-Gesetzgebung keine bestehenden Standards verwässert, sondern lediglich für eine gezieltere und effizientere Umsetzung sorgt.

Auswirkungen auf Unternehmen

Viele Unternehmen stehen heute vor der Herausforderung, verschiedene Berichtspflichten aus unterschiedlichen Regularien wie der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder der EU-Taxonomie zu erfüllen. Dies führt nicht selten zu Mehrfachmeldungen und ineffizienten Prozessen. Mit der Omnibus-Gesetzgebung soll hier eine deutliche Vereinfachung geschaffen werden.

Besonders für KMU wird es eine wesentliche Erleichterung geben: Firmen mit 250 bis 1.500 Mitarbeitenden, einem Umsatz unter 1,5 Milliarden Euro oder einer Bilanzsumme unter 2

Milliarden Euro sollen von bestimmten Berichtspflichten befreit werden. Diese Massnahmen könnten rund 31’000 Unternehmen betreffen.

Zudem ist geplant, den bürokratischen Aufwand um 25 % für grosse Unternehmen und um 35 % für KMU zu reduzieren.

Der Zeitplan für die Umsetzung

Der Gesetzgebungsprozess beginnt mit der offiziellen Vorlage durch die Europäische Kommission und durchläuft anschliessend mehrere Stufen:

  1. Prüfung durch den Europäischen Rat und das Parlament
  2. Beratungs- und Abstimmungsrunden zur finalen Ausgestaltung
  3. Eventuelle Kompromissverhandlungen bei Meinungsverschiedenheiten
  4. Finale Verabschiedung oder Ablehnung der Gesetzgebung

Der gesamte Prozess könnte sich über 12 bis 18 Monate erstrecken, bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten.

Auswirkungen auf CSRD, CSDDD und die EU-Taxonomie

Mit der Umsetzung der Omnibus-Gesetzgebung werden bestehende Nachhaltigkeitsrichtlinien der EU überarbeitet:

  • CSRD: Unternehmen erhalten präzisere Kennzahlen für ihre Berichterstattung, um unnötige Datenredundanzen zu vermeiden.
  • CSDDD: Der Fokus auf wesentliche Sorgfaltspflichten wird geschärft, insbesondere für Unternehmen mit internationalen Lieferketten.
  • EU-Taxonomie: Die Anpassung der Berichtspflichten reduziert überflüssige Indikatoren, was zu einer klareren Strukturierung der Nachhaltigkeitsanforderungen führt.

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