Nachhaltigkeitsregulierung Schweiz und EU
Die EU-Taxonomie ist ein Eckpfeiler für ein nachhaltiges Finanzwesen. Sie trägt zur Markttransparenz bei und fördert im Rahmen des europäischen Grünen Deals (Green Deal) direkt Investitionen in die für den Übergang am dringendsten erforderlichen Tätigkeiten. Es handelt sich dabei um ein Klassifizierungssystem, um wirtschaftliche Aktivitäten nach ihrem Beitrag zur Nachhaltigkeit zu bewerten. Sie dient Investoren, Unternehmern und anderen Stakeholder, ökologische und nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu fördern. Es ist ein Teil des Aktionsplanes, welche eine CO2-arme Wirtschaft mit dem Netto-Null bis 2050 beinhaltet.
Innerhalb dieser Umweltziele werden bestimmte wirtschaftliche Aktivitäten bewertet und anhand von technischen Kriterien in "umweltfreundliche" und "nicht-umweltfreundliche" Aktivitäten unterteilt. Diese Kriterien berücksichtigen Faktoren wie Treibhausgasemissionen, Ressourcenverbrauch, Wassernutzung, Biodiversität und soziale Aspekte.
SFDR steht für die "Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" (Sustainable Finance Disclosure Regulation). Diese Verordnung wurde von der Europäischen Union (EU) entwickelt und trat am 10. März 2021 in Kraft. Das Hauptziel der SFDR besteht darin, Transparenz und Vergleichbarkeit in Bezug auf die Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten zu verbessern und sicherzustellen, dass Investoren fundierte Entscheidungen treffen können, die den ökologischen und sozialen Zielen der EU entsprechen.
Die Verordnung legt fest, dass Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater nachhaltigkeitsbezogene Informationen in Bezug auf ihre Finanzprodukte bereitstellen müssen. Diese Informationen umfassen:
Die SFDR ist Teil der breiteren EU-Initiative zur Förderung nachhaltiger Finanzen. Sie soll sicherstellen, dass Investoren Zugang zu konsistenten und vergleichbaren Informationen über die Nachhaltigkeitsaspekte von Finanzprodukten haben, um ihre Investitionsentscheidungen besser an ihre individuellen Nachhaltigkeitsziele ausrichten zu können.
Die CSRD steht für "Corporate Sustainability Reporting Directive" (Richtlinie zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen). Die CSRD ist eine Gesetzgebung der Europäischen Union (EU), die darauf abzielt, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern. Die Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission als Teil des European Green Deal und des Plans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.
Die CSRD ersetzt und erweitert die bis dato bestehende Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Die NFRD verpflichtet bestimmte grosse Unternehmen dazu, nicht-finanzielle Informationen, wie Umweltauswirkungen, soziale und Mitarbeiterbelange sowie Fragen der Menschenrechte, in ihren Geschäftsberichten offenzulegen.
Die CSRD findet Anwendung auf sämtliche Unternehmen, die an der Börse gelistet sind (mit Ausnahme von Kleinstunternehmen), sowie auf umfangreiche Betriebe, die mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien erfüllen: Eine Mitarbeiteranzahl von über 250 Personen, ein Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro an Vermögenswerten.
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) stellen einheitliche Berichtsnormen dar, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten Europäischen Union vergleichbarer und verlässlicher gestalten soll. Diese Standards greifen auf bestehende Normen und Strukturkonzepte zurück, darunter die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) sowie die Leitlinien der Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD).
Grosse Unternehmen, die mindestens 2 der folgenden Kriterien erfüllen:
a) > 250 Beschäftigte
b) Umsatz von mehr als 40 Mio. €
c) Bilanzsumme von mehr als 20 Mio. € an Vermögenswerten unterliegen den CSRD-Meldepflichten
d) börsennotierte KMU, ausgenommen Kleinstunternehmen, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen
e) Unternehmen aus Drittländern mit einem Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. € in der EU, wenn sie mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle in der EU haben, die bestimmte Schwellenwerte überschreitet
Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 traten die frischen Regelungen im Obligationenrecht in Verbindung mit der zugehörigen Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz hinsichtlich Mineralien, Metalle aus Konfliktgebieten sowie Kinderarbeit (VSoTr) in Kraft.
Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Unternehmen jährlich über nichtfinanzielle Belange in verschiedenen Bereichen Bericht erstatten müssen. Die Berichtspflichten gemäss den Artikeln 964bis ff. des Obligationenrechts betreffen Unternehmen von "öffentlichem Interesse". Dies betrifft also nicht nur Banken, Versicherungen und andere von der FINMA beaufsichtigte Finanzdienstleister, sondern auch öffentlich gehandelte Unternehmen. Letztere fallen unter diese Bestimmungen, wenn sie zusammen mit den von ihnen kontrollierten in- und ausländischen Firmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren im Durchschnitt mindestens 500 Vollzeitstellen aufweisen und entweder eine Bilanzsumme von 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von 40 Millionen Franken überschreiten. Ein Unternehmen gilt als öffentlich gehandelt, wenn es entweder a) seine Beteiligungspapiere an einer Börse notiert hat, b) ausstehende Anleihensobligationen hat oder c) mindestens 20 Prozent der Vermögenswerte oder des Umsatzes zur Konzernrechnung eines der oben genannten Unternehmen beitragen.
Die betroffenen Unternehmen müssen über nichtfinanzielle Belange in den Bereichen Umwelt, Soziales und Mitarbeiterbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption Bericht erstatten. Wenn das Unternehmen Kontrolle über inländische oder ausländische Unternehmen ausübt, muss der Bericht auch diese einschliessen. Der Bericht sollte die erforderlichen Informationen enthalten, um den Geschäftsverlauf, die Geschäftsergebnisse, die Situation des Unternehmens und die Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die nichtfinanziellen Belange zu verstehen. Vorstand und Aktionärsversammlung müssen den Bericht genehmigen, der in einer Landessprache oder auf Englisch elektronisch veröffentlicht werden muss.
Berechnen Sie den CO2-Fussabdruck Ihres KMU mit unserem CO2-Online-Rechner
Berechnen Sie Ihren persönlichen CO2-Fussabdruck in wenigen Minuten.
Weitere Informationen zu Themen der Nachhaltigkeit, Umwelt und Klimaschutz, einschliesslich der ESG-Berichterstattungspflicht in der EU und der Schweiz
Hier informieren